Unterweisung nach § 14 GefStoffV

Die Gefahrstoffverordnung schreibt nicht nur vor, eine Betriebsanweisung zu erstellen und diese für die Mitarbeiter an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen, sondern auch eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen.

Zielgruppe:

Betreiber von stationären und mobilen Sammelstellen und deren Mitarbeiter, Zulieferfirmen, Betriebsbeauftragte für Abfall, Umweltschutzbeauftragte von Kommunen, Betrieben und Umweltschutzbehörden.

Unterrichtsthemen:

Allgemeine Schutzpflichten, Überwachungspflicht, Schutzmaßnahmen und ihre Rangfolge, Aufbau der Betriebsanweisung, Verpackung und Kennzeichnung, Aufbewahrung und Lagerung, Maßnahmen bei Unfällen

Lehrgangsbaustein:

Dauer: 8 UE

Gebühren:

Gerne erstellen wir ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Schulungskonzept. Bitte erfragen Sie unser Angebot.

Zeugnis:

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis für die Behörden anerkannt ist. Ebenso gilt der Nachweis als Schulungsbescheinigung nach § 6 GbV.

Prüfung: eigener Test