Gesundheitliche Risiken durch begaste Schiffscontainer

Um über die gesundheitlichen Risiken begaster Schiffscontainer zu diskutieren, fand am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt.

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungs-
mitteln begast.

Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

Problematisch sind die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind „Der Anteil von begasten Containern, die ohne Warnung befördert werden, ist nach unseren Informationen relativ hoch“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Das BfR hält deswegen verstärkte Kontrollen in den großen Seehäfen Deutschlands und der Niederlande für erforderlich.
Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften - auch nach der Belüftung - solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden. Aus gutem Grund: Sind die Container nicht gekennzeichnet und enthalten noch giftiges Gas, werden Personen gefährdet, die sie öffnen.

Begaste Schiffscontainer LabelDas sind vor allem Mitarbeiter
der Kontrollbehörden und Hafen-
arbeiter, die Container entladen,
aber auch Personen, die bei-
spielsweise ihr Umzugsgut in
Containern verschiffen und diese
nach Empfang öffnen. Auch die
Besatzung von Transportschiffen
ist während der Beförderung den
Risiken ausgesetzt.
Gemeldet wurden dem BfR über-
wiegend leichte Gesundheits-
beeinträchtigungen wie Atem-
beschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Um sowohl Verbraucher als auch die genannten Berufsgruppen zu schützen, forderten Teilnehmer des Expertengesprächs mehr Kontrollen und strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport. Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt, auf die sich Kontrollmessungen beschränken könnten.
Weitere Ergebnisse des Expertengesprächs finden auf der
Homepage des BfR
.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

Gefahrgut im Postverkehr

Die Deutsche Post/DHL hat ihre Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen zum 1. Januar 2009 angepasst.

Hintergrund sind die Änderungen des ADR. Bemerkenswert ist, dass gefährliche Güter in freigestellten Mengen (EQ) nicht zur Beförderung angenommen werden. Die genauen Regelungen können Sie auf der DHL-Webseite abrufen.