Fortbildung der Gefahrgutfahrer gemäß Kapitel 8.2 ADR

Der Lehrgang vertieft Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss,
um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können. Die Teilnahme an einer Fortbildung ist für Fahrzeugführer vorgeschrieben, deren noch gültige ADR-Bescheinigung verlängert werden soll.

Neue ADR-Bescheinigung ab 2013 im Scheckkartenformat:

Da die neuen ADR-Bescheinigungen ab 2013 mit einem Bild des Inhabers versehen sind, ist zum Lehrgangsbeginn ein Passbild nach biometrischen Vorgaben mitzubringen.

Zielgruppe

Personen, die Gefahrgut der verschiedenen Gefahrgutklassen einschließlich Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv) in Versandstücken oder als Schüttgut in kennzeichnungspflichtiger Menge und mit Fahrzeugen, in Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 l, Tankcontainern mit einem Fassungsraum von mehr als 3000 l befördern.

Unterrichtsthemen

Allgemeine Gefahreneigenschaften, Dokumentation, Begleitpapiere, Kennzeichnung und Bezettelung, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung, Durchführung der Beförderung, Pflichten und Verantwortlichkeiten, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen, Änderungen und Neuerungen.

Gültigkeit & Dauer

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muss eine Fortbildung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Verkürzung des Ablaufzeitraumes besucht werden.
Dauer: 12 UE und 1 UE Prüfung