Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer kann vom BAG gefördert werden.

02.01.2014

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat uns mitgeteilt, dass die

Antragsformulare für die Förderung von Ausbildungsverhältnissen zum

Berufskraftfahrer nun online auf den Internetseiten des BAG abrufbar sind.

http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2014/AW/A_02_Antrag_Ausbildung.pdf?__blob=publicationFile

Dazu hat uns das BAG folgende ergänzende Informationen gegeben:

Am 2. Januar 2014 beginnt die Antragsfrist für die Förderung von

Ausbildungsverhältnissen. Die Antragsformulare stehen auf der

Internetseite des Bundesamtes zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Übermittlung von Anträgen darf aber erst ab dem 2. Januar 2014

erfolgen. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt beim Bundesamt eingehen,

sind ungültig und werden abgelehnt.

Die Anträge können auf folgenden Wegen übermittelt werden:

  • Elektronisches Antragsverfahren über die Homepage des Bundesamtes,
  • Übermittlung per Fax,
  • Übermittlung per Post,
  • Persönliche Übergabe.

Hinweis: Es wird vom BAG dringend empfohlen, das elektronische

Antragsverfahren über die Homepage des Bundesamtes zu nutzen,

da dies für eine zügige und effiziente Vorgangsbearbeitung am besten

geeignet ist. Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail.

Anträge können auch an die Außenstellen des Bundesamtes (per Fax,

per Post oder im Wege der persönlichen Übergabe) übermittelt werden.

Maßgeblich ist das Datum des vollständigen Eingangs der

Antragsunterlagen beim Bundesamt (egal ob in der Zentrale oder in einer Außenstelle).

Diese und alle weiteren Informationen sind immer aktuell auf

www.bag.bund.de abrufbar.

Bei Fragen stehen wir gerne unter 0800 61992671 zur Verfügung.