Sicherheit geht vor!
Der nächste Winter kommt bestimmt

06.11.2014

und damit Schnee und Eis, die als Dachlasten auf dem Lkw ein Risiko für den Straßenverkehr bergen.

Rechtslage §

Gemäß § 23 der StVO sind Lkw-Fahrer gesetzlich verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Zusand ihres Fahrzeuges zu sorgen. Dazu gehört es auch, Schneehauben oder Eisplatten vor Fahrtantritt vom Lkw-Dach zu erfernen.

Bereits der reine Tatbestand, dass das Dach nicht enteist wurde, kann, wie Hymer weiter erklärt, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei einem Unfall können je nach Auswirkung sogar Strafen für fahrlässiger Körperverletzung oder gar fährlässiger Tötung drohen. In bestimmten Fällen können entsprechend der Halterverantwortlichkeiten auch der Fuhrparkleiter oder -besitzer belangt werden.