Aufbaukurs Klasse 1 gemäß Kapitel 8.2 ADR

Der Lehrgang dient zur Erlangung der Sachkunde für die Erweiterung der ADR-Bescheinigung auf die Klasse 1. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer die Erweiterung der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR für explosive Stoffe.

Neue ADR-Bescheinigung ab 2013 im Scheckkartenformat:

Da die neuen ADR-Bescheinigungen ab 2013 mit einem Bild des Inhabers versehen sind, ist zum Lehrgangsbeginn ein Passbild nach biometrischen Vorgaben mitzubringen.

Zielgruppe

Führer von Fahrzeugen, die Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 befördern, ungeachtet der Gesamtmasse des Fahrzeuges.

Unterrichtsthemen

Notwendige gesetzliche Maßnahmen, Aufbau der Klasse 1, Eigenschaften der Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Dokumente für den Transport von Stoffen der Klasse 1, Besonderheiten des Beförderungspapieres für Klasse 1, Bescheinigung der Zulassung EX II und EX III, Fahrzeuge und Beförderungsarten Klasse 1, Verpackung und Schutzausrüstung Klasse 1, Durchführung der Beförderung für Klasse 1, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen für Klasse 1.

Gültigkeit & Dauer

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muß eine Fortbildung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Verkürzung des Ablaufzeitraumes besucht werden.
Dauer: 8 UE und 1 UE Prüfung