Wer haftet eigentlich, wenn...

06.06.2015

Lkw-Fahrer arbeiten nicht nur im Lkw, sondern leben dort zeitweilig. Werden persönliche Gegenstände eines Lkw-Fahrer bei einem Verkehrsunfall beschädigt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters für den Schaden aufkommen. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin (Landgericht Dessau-Roßlau Az. 5 S 201/13).