Aufbaukurs Klasse 7 gemäß Kapitel 8.2 ADR

Der Lehrgang dient zur Erlangung der Sachkunde für die Erweiterung der ADR-Bescheinigung auf die Klasse 7. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer die Erweiterung der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR für radioaktive Stoffe.

Neue ADR-Bescheinigung ab 2013 im Scheckkartenformat:

Da die neuen ADR-Bescheinigungen ab 2013 mit einem Bild des Inhabers versehen sind, ist zum Lehrgangsbeginn ein Passbild nach biometrischen Vorgaben mitzubringen.

Zielgruppe

Führer von Fahrzeugen, die radioaktive Stoffe befördern und Führer von Fahrzeugen, die nicht spaltbare radioaktive Stoffe befördern, sofern die Gesamtzahl der Versandstücke im Fahrzeug 10 oder die Summe der Transportkennzahl 3 übersteigt, ungeachtet der Gesamtmasse des Fahrzeuges.

Unterrichtsthemen

Atomrechtliche Maßnahmen, Aufbau der Klasse 7, Eigenschaften der Stoffe der Klasse 7, Dokumente für den Transport von Stoffen der Klasse 7, Besonderheiten des Beförderungspapieres für Klasse 7, besondere Beförderungsart für Klasse 7, Verpackungstypen, Schutzausrüstung für Klasse 7, Durchführung der Beförderung für Klasse 7, Pflichten und Verantwortlichkeiten für Stoffe der Klasse 7, Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen für Klasse 7.

Gültigkeit & Dauer

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muß eine Fortbildung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle schließt. Die Fortbildung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Verkürzung des Ablaufzeitraumes besucht werden.
Dauer: 8 UE und 1 UE Prüfung