Geänderte Regeln für Notfallnummern ab 1. Januar 2020

21.01.2020

Bitte beachten Sie die geänderten Regelungen in der 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften zur Notfallnummer

61. IATA

2.8.4 IATA

Air Canada, Air Canada Rouge und WestJet Encore:

AC-02, RV-02 und WR-01: Die Notfallnummer darf nicht mehr mit den Worten „Emergency Contact“ angegeben werden. Es sind die Worte „24-hour-number“ vorgeschrieben.

Turkish Airlines:

TK-02: Die Notfallnummer braucht nicht mehr auf der Außenseite des Versandstücks angegeben werden.