Geänderte Regeln für Notfallnummern ab 1. Januar 2020
21.01.2020
Bitte beachten Sie die geänderten Regelungen in der 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften zur Notfallnummer
61. IATA
2.8.4 IATA
Air Canada, Air Canada Rouge und WestJet Encore:
AC-02, RV-02 und WR-01: Die Notfallnummer darf nicht mehr mit den Worten „Emergency Contact“ angegeben werden. Es sind die Worte „24-hour-number“ vorgeschrieben.
Turkish Airlines:
TK-02: Die Notfallnummer braucht nicht mehr auf der Außenseite des Versandstücks angegeben werden.