ICAO/IATA-DGR Refresherkurse

20.03.2020

Aufgrund der aktuellen Corona Situation wurde die folgende Regelung vom Luftfahrt-Bundesamt für die Gefahrgutschulungen getroffen:

Wir sind übereingekommen, dass wir angesichts der Pandemie-Lage in Deutschland der Verschiebung von Gefahrgutwiederholungsschulungen um bis zu vier Monate zustimmen. (Mitteilung vom 01.04.2020)
Personen die zur Zeit kein gültiges Zertifikat vorweisen können, da keine Gefahrgutschulung angeboten werden bzw. stattfinden, dürfen weiterhin an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sein.

Folgendes ist jedoch zu beachten:

Das Ablaufdatum ist an den vorhergehenden Kurs anzupassen.
Lautet das Ablaufdatum beispielsweise April 2020, die Schulung kann aber aufgrund der Corona-Krise erst im Juli 2020 stattfinden, so ist das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 zu datieren.
Über diese Verfahrensweise muss ein Vermerk erstellt werden, welcher dem Zertifikat beigefügt und beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden muss.

Die EASA und die ICAO sind zur Zeit ebenfalls involviert und man bemüht sich um eine europäische und weltweit tragbare Lösung.

Ihr helmut busset Seminarteam

Rundschreiben LBA unter dem nachfolgenden Link:


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