IATA erstellt Leitfaden für den Versand von Covid-19-Proben

15.05.2020

Der Leitfaden der Luftfahrtvereinigung verdeutlicht, wann Sendungen als UN 3373 und wann als UN 2814 zu deklarieren sind.

Die internationale Luftfahrtvereinigung IATA hat einen Leitfaden für den Transport von Sendungen mit dem Covid-19-Virus erstellt. Dabei werden zwei Fälle unterschieden:

  • Proben mit dem neuen Coronavirus, die zur Analyse an Labore versandt werden, sollen als UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B, in Verbindung mit Verpackungsanweisung 650 deklariert werden.
  • Kulturen des neuen Coronavirus zum Zweck der Forschung und Entwicklung eines Impfstoffs sind dagegen als UN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen, in Verbindung mit Verpackungsanweisung 620 zu versenden.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden Hinweise für das Mitführen von Handdesinfektionsmitteln als Ausrüstung von Flugzeugen sowie im Gepäck von Passagieren und der Crew.

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