Gültigkeit der Gefahrgutschulungen im Luftverkehr

21.08.2020

das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die Gültigkeit der wiederkehrenden Schulungen von Personen,
die am Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sind, verlängert.
Quelle: Rundschreiben LBA 01.08.2020

Betroffen sind alle Personen mit Zertifikaten, deren Gültigkeit zwischen dem 1. August und dem 30. November abläuft.

Die Gültigkeit dieser Zertifikate wird für jeweils vier Monate verlängert, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt.

Beispiel: Training (Zertifikat) gültig bis 31.08.2020, Verlängerung bis 31.12.2020,
Gültigkeit nach neuem Training (Zertifikat) bis 31.08.2022

Wichtiger Hinweis:
Arbeitgeber sollen allerdings sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung/Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen. Dies kann laut LBA beispielsweise durch Briefe, Informationsblätter, CBT oder Video geschehen.

Das LBA Rundschreiben vom 01.08.2020 finden Sie unter diesem Link:


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