Ausbildung Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin

Zusätzliche Informationen

Der Erwerb der Grundqualifikation ist vor allem für junge Kraftfahrer interessant, die keine Berufskraftfahrerausbildung absolvieren wollen, denn das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen C und CE beträgt nur 18 Jahre.

Die Grundqualifikation besteht aus:

1.) 240 Minuten theoretische Prüfung
2.) 120 Minuten fahrpraktische Prüfung
(zusätzlich zur Fahrerlaubnisprüfung)
3.) 30 Minuten Prüfung besonderer Kenntnisse
(Ergonomie, Notfälle etc.)
4.) 60 Minuten Prüfung in Bewältigung kritischer Situationen
(Verkehrsübungsplatz)

Bei der Grundqualifikation werden keine besonderen Anforderungen an die Ausbildung gestellt. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass man die von der Industrie- und Handelskammer abgenommene Prüfung nur nach einer intensiven Vorbereitung bestehen kann, da an die Prüfung sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Hierfür bieten wir ab 2008 spezielle Lehrgänge an.

Empfehlenswert ist es, den Weg einer "Beschleunigenden Grundqualifikation" zu wählen. Vorteile hierbei sind, dass kein Vorbesitz der Fahrerlaubnis erforderlich ist und dass neben 140 Stunden Unterricht (Theorie, Praxis, Verkehrsübungsplatz) nur eine kurze theoretische Prüfung von 90 Minuten vorgeschrieben ist. Allerdings müssen die LKW-Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.

Für den Erwerb der Grundqualifikation gibt es folgende Übergangsregelung: Wenn die LKW-Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erteilt ist, muss keine Grundqualifikation für die Tätigkeit als Kraftfahrer nachgewiesen werden.

Weiterhin müssen alle LKW-Fahrer nach dem Gesetz künftig im Fünf-Jahres-Rhythmus eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Auch hier gibt es die Übergangsregelung:
Wenn die LKW-Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 erteilt ist, muss die erste Weiterbildung bis spätestens 10.09.2016 nachgewiesen werden, danach alle 5 Jahre. Wir bieten ab 2010 Weiterbildungslehrgänge an, bei denen die geforderten Mindeststunden auf 5 Lehrgangstage innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraumes aufgeteilt werden können.